STAND 13.08.2021
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Informationen
Liebe Eltern,
liebe gesetzliche Betreuer/innen,
Wir freuen uns sehr, dass wir mit einem durchgängigen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler in das 2. Schulhalbjahr starten können. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines sicheren und zuverlässigen Schulbetriebs ist allerdings weiterhin die verpflichtende und strikte Einhaltung der Vorgaben zum Hygieneschutz sowie der weiteren Schutzmaßnahmen. Hierzu zählen:
1. Pflicht zum Tragen einer Maske
Im Innenbereich der Schule besteht weiterhin eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Auch im Schulbus sowie bei der Nutzung des ÖPNV müssen die Schüler/innen weiterhin eine Maske tragen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind – soweit dieses dazu in der Lage ist – eine medizinische Gesichtsmaske trägt, wechseln Sie diese regelmäßig und geben Sie Ihrem Kind nach Möglichkeit auch eine Ersatzmaske mit in die Schule.
2. Lolli-Testungen
Es gilt weiterhin die Testpflicht. Alle Schüler/innen nehmen zweimal wöchentlich in ihrer Klasse an der bereits bekannten * „Lolli-Testung“* teil. Die Testungen finden an folgenden Tagen statt:
Klassen der Primarstufe (P1 bis P6): montags und mittwochs
Klassen der Sekundarstufe (S1 bis S4): dienstags und donnerstags
Klassen der Berufspraxisstufe (B1 bis B3): dienstags und donnerstags
Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass wir Sie auch früh morgens vor Abfahrt des Schulbusses Ihres Kindes telefonisch erreichen können, damit wir Sie informieren können, falls der Pool-Test der Klasse Ihres Kindes positiv ausgefallen sein sollte und ein Nachtest erforderlich ist.
Vollständig geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Schüler/innen können von der Testpflicht befreit werden. Hierfür ist jedoch zwingend ein schriftlicher Nachweis über die Impfung bzw. ein Genesenennachweis erforderlich. Liegt uns ein solcher Nachweis für Ihr Kind nicht vor, nimmt Ihr Kind weiter an der Lolli-Testung teil.
3. Verhalten bei COVID-19-Symptomen bei Ihrem Kind und in Ihrer Familie
Sie dürfen Ihr Kind nicht zur Schule schicken, wenn es COVID-19-Symptome aufweist. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die durch das Ministerium für Schule und Bildung veröffentlichten Handlungsempfehlungen „Wenn mein Kind zuhause erkrankt“, die Sie alle bereits von der Schule erhalten haben.
Bitte schicken Sie Ihr Kind auch nicht zur Schule, wenn in Ihrem unmittelbaren Familienkreis akute COVID-Infektionen aufgetreten sind.
https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung
Weitere ausführliche Informationen zu den Vorgaben und Regelungen des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen unter Corona-Bedingungen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung:
https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-18-august-2021
Die Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen der Comenius-Schule werden auch in diesem Schuljahr mit all Ihren Kräften darum bemüht sein, die vorgeschriebenen Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen im Schulalltag konsequent umzusetzen und so Ihre Kinder bestmöglich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, gleichzeitig aber unter den gegebenen Bedingungen die individuelle Förderung Ihres Kindes zu gewährleisten. Bitte unterstützen Sie uns in unseren Anstrengungen um den Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten.
Bei Fragen stehen die Klassenlehrer/innen Ihres Kindes und die Schulleitung Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Taube (stellv. Schulleiter)