STAND 31.03.2021

LIEBE ELTERN!

Die Corona-Pandemie stellt uns gemeinsam mit der gesamten Schulgemeinde auch weiterhin vor große Herausforderungen.

Schulleitung und Lehrkräfte der Comenius-Schule werden sich weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Kräften dafür einsetzen, den Schutz der Gesundheit Ihres Kindes und der weiteren Schülerinnen und Schüler, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller weiteren am Schulleben Beteiligten bestmöglich zu gewährleisten. Hierzu haben wir umfangreiche Maßnahmen und Regelungen für den Unterrichts- und Schulbetrieb getroffen, die wir auch zukünftig regelmäßig überprüfen und an die jeweils gegebene Situation anpassen werden. Dabei orientieren wir uns an den auch für die Comenius-Schule maßgeblichen Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung, der Schulaufsicht und des Schulträgers.

An dieser Stelle möchten wir Sie auf grundsätzlich wichtige Regelungen hinweisen, um deren Beachtung und Umsetzung wir Sie weiterhin eindringlich bitten:

—- MUND-NASEN-SCHUTZ

Ø Ihr Kind benötigt einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.

Ø Besonders bei der Fahrt mit dem Schulbus und bei der Nutzung der Busse der Ruhrbahn muss ihr Kind diesen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Ø Bitte geben Sie Ihrem Kind nach Möglichkeit mehrere Masken mit in die Schule, damit es diese während des Schultages bei Bedarf wechseln kann.

—- SCHUTZ VON VORERKRANKTEN SCHÜLERN/INNEN

Ø Sollte für Ihr Kind durch den Schulbesuch aufgrund von relevanten Vorerkrankungen eine gesundheitliche Gefährdung entstehen können, können Sie entscheiden, dass Ihr Kind aktuell nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll.

Ø In diesem Fall müssen Sie uns dieses unverzüglich schriftlich mitteilen. Bitte besprechen Sie dieses zunächst mit Ihrem behandelnden Kinder- bzw. Hausarzt.

—- VERHALTEN BEI COVID-19 SYMPTOMEN

Ø Wenn Ihr Kind COVID-19-Symptome aufweist, dürfen Sie es nicht zur Schule schicken. Hat ihr Kind insbesondere Fieber, trockenen Husten und/oder leidet es am Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes gilt es als ansteckungsgefährdet.

Ø Sollten Sie Ihr Kind mit diesen Symptomen doch in die Schule schicken, dürfen wir Ihr Kind nicht beschulen. Wir würden Sie in diesem Fall informieren, dass Sie es persönlich unmittelbar und unverzüglich wieder aus der Schule abholen müssen (§ 54 Abs. 3 SchulG).

Ø Auch Schnupfen kann ein Hinweis auf eine COVID-Infektion sein. Sollte Ihr Kind Schnupfen, aber keine weiteren Krankheitsanzeichen haben, schicken Sie Ihr Kind zunächst nicht in die Schule, sondern beobachten es für 24 Stunden zu Hause. Wenn danach keine weitere Symptome auftreten, können Sie Ihr Kind wieder in die Schule schicken.




Regelmäßig aktualisierte Informationen des Ministeriums zum Thema Schule unter Corona-Bedingungen finden Sie darüber hinaus unter

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/coronavirus

Wir bitten Sie, uns in unseren Anstrengungen um den Schutz der Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und aller weiteren am Schulleben Beteiligten zu unterstützen.

Bei Fragen stehen die Klassenlehrer/innen Ihres Kindes und die Schulleitung Ihnen gerne zur Verfügung.





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Nachfolgende Musterbriefe können weiter verwendet werden (markieren, kopieren, einfügen in ein Textverarbeitungsprogram)
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Musterbrief 1

Essen, den ___________________________ (Datum)

Hiermit erkläre ich, ___________________________________________ (Vorname, Familienname)

dass der Schüler/ die Schülerin____________________________________ (Name, Klasse)

aufgrund einer eigenen Vorerkrankung/ Vorerkrankung eines im Haushalt lebenden
Angehörigen zur Zeit “NICHT am PRÄSENSUNTERRICHT” teilnehmen wird.

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Unterschrift einer/s Erziehungsberechtigten




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Musterbrief 2

Essen, den ___________________________ (Datum)

Hiermit erkläre ich, ___________________________________________ (Vorname, Familienname)

dass mein Sohn/ meine Tochter____________________________________ (Name, Klasse)

trotz einer eigenen Vorerkrankung/ Vorerkrankung eines im Haushalt lebenden
Angehörigen am Präsenzunterricht “TEILNEHMEN SOLL”.
Eine Beratung mit dem zuständigen (Kinder-)Arzt hat stattgefunden.

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Unterschrift einer/s Erziehungsberechtigten