Wir Eltern sind mit dabei
„Miteinander leben und lernen“
heißt in diesem Zusammenhang: Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen arbeiten gemeinsam, jede/r im Rahmen seiner/ ihrer Möglichkeiten, an Bildung und Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler. Der Gesetzgeber hat vor allem im Schulmitwirkungsgesetz, aber auch in der Allgemeinen Schulordnung entsprechende rechtliche Grundlagen zur Elternmitwirkung geschaffen:
Die Klassenpflegschaft
- berät über Schulveranstaltungen außerhalb der Schule,
- berät über Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften,
- gibt Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
- hilft bei der Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
Die Schulpflegschaft
- ist die klassische Vertretung der Elternschaft.
- setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, die stellvertretenden Vorsitzenden nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil,
- vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
- wählt den oder die Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Elternvertreter/innen in der Schulkonferenz.
Die „Offene Schulpflegschaftssitzung“, an der alle Eltern teilnehmen können, wird in unserer Schule von der oder dem Schulpflegschaftsvorsitzenden im Bedarfsfalle einberufen.
Die Schulkonferenz
- berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule.
- Sie empfiehlt u.a. Grundsätze zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung der Methoden
- Sie entscheidet vor allem über:
- die Einrichtung zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
- Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichtes Gestaltung der Beratung in der Schule (z.B. Elternsprechtage)
- Vorschläge zur Behebung allgemeiner Erziehungsschwierigkeiten Regelung für den Unterrichtsbesuch der Erziehungsberechtigten
- Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Mittel Zusammenarbeit mit anderen Schulen
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
- Anträge anderer Mitwirkungsorgane
- Vorschläge und Anregungen an die Schulaufsichtsbehörde
- Festlegung der Beweglichen Ferientage
- Einrichtung besonderer Organisationsformen der Mitwirkung
- Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte beim Schulträger
Beteiligung an Fachkonferenzen
Interessierte Elternvertreter/innen wirken mit bei unseren Fachkonferenzen !
Elternprojekte
An unserer Schule bestehen folgende Projekte, die maßgeblich von Eltern durchgeführt werden: Schülerbücherei und Hockey-AG.
Durch dieses handelnde Engagement von Eltern im alltäglichen Schulleben wird das Angebot der Schule für die Schüler/innen erweitert und verbessert, die Identifizierung der Eltern mit ihrer Schule verstärkt und durch handelndes Miteinander der gegenseitige Respekt von Lehrer/innen und Eltern zueinander gefördert.