Wir Eltern sind mit dabei

„Miteinander leben und lernen“

heißt in diesem Zusammenhang: Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen arbeiten gemeinsam, jede/r im Rahmen seiner/ ihrer Möglichkeiten, an Bildung und Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler. Der Gesetzgeber hat vor allem im Schulmitwirkungsgesetz, aber auch in der Allgemeinen Schulordnung entsprechende rechtliche Grundlagen zur Elternmitwirkung geschaffen:

Die Klassenpflegschaft

  • berät über Schulveranstaltungen außerhalb der Schule,
  • berät über Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften,
  • gibt Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
  • hilft bei der Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.

Die Schulpflegschaft

  • ist die klassische Vertretung der Elternschaft.
  • setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, die stellvertretenden Vorsitzenden nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil,
  • vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
  • wählt den oder die Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Elternvertreter/innen in der Schulkonferenz.

Die „Offene Schulpflegschaftssitzung“, an der alle Eltern teilnehmen können, wird in unserer Schule von der oder dem Schulpflegschaftsvorsitzenden im Bedarfsfalle einberufen.

Die Schulkonferenz

  • berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit an unserer Schule.
  • Sie empfiehlt u.a. Grundsätze zur Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und zur Anwendung der Methoden
  • Sie entscheidet vor allem über:
    • die Einrichtung zusätzlicher Lehrveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften
    • Veranstaltungen der Schule außerhalb des planmäßigen Unterrichtes Gestaltung der Beratung in der Schule (z.B. Elternsprechtage)
    • Vorschläge zur Behebung allgemeiner Erziehungsschwierigkeiten Regelung für den Unterrichtsbesuch der Erziehungsberechtigten
    • Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Mittel Zusammenarbeit mit anderen Schulen
    • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
    • Anträge anderer Mitwirkungsorgane
    • Vorschläge und Anregungen an die Schulaufsichtsbehörde
    • Festlegung der Beweglichen Ferientage
    • Einrichtung besonderer Organisationsformen der Mitwirkung
    • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte beim Schulträger

Beteiligung an Fachkonferenzen

Interessierte Elternvertreter/innen wirken mit bei unseren Fachkonferenzen !

Elternprojekte

An unserer Schule bestehen folgende Projekte, die maßgeblich von Eltern durchgeführt werden: Schülerbücherei und Hockey-AG.

Durch dieses handelnde Engagement von Eltern im alltäglichen Schulleben wird das Angebot der Schule für die Schüler/innen erweitert und verbessert, die Identifizierung der Eltern mit ihrer Schule verstärkt und durch handelndes Miteinander der gegenseitige Respekt von Lehrer/innen und Eltern zueinander gefördert.